Das ASchG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz definiert mehrere auf einem Betriebsgelände gelegene oder sonst im räumlichen Zusammenhang stehende Gebäude eines Arbeitsgebers als eine Arbeitsstätte. Ein Arbeitsplatz ist dabei jener räumliche Bereich, in dem sich die Arbeitnehmer bei der von ihnen auszuführenden Tätigkeit aufhalten. Wenn man die Definition im detaillierten Sinne betrachtet, fällt beinahe jedes öffentliche Gebäude in die Kategorie der Arbeitsstätten. Die rechtlich verbindliche Arbeitsstättenverordnung und die Fachinformation für Arbeitsstätten bilden die Basis für eine ordnungsgemäße Notbeleuchtung.
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